Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach der Bewilligung der Therapie können Sie die Behandlung ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen.
Privatversicherte
Privatversicherte rechnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ab. In den meisten Fällen erstatten private Krankenversicherungen und/oder die Beihilfe die Kosten vollständig. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie zur Kostenerstattung einreichen können. Klären Sie das genaue Verfahren am besten nach dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung.
Selbstzahler*innen
Die Kosten für eine 50-minütige Psychotherapiesitzung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Diese Ausgaben können Sie gemäß §33 EStG als außergewöhnliche Belastungen steuerlich als Krankheitskosten geltend machen.
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